Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; AppLovin Corporation - BWB/Z-4014 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; AppLovin Corporation

BWB/Z-4014

16.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. Inc. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, indirekt eine Minderheitsbeteiligung von rund 33,5% der Stimmrechte an AppLovin Corporation (Vereinigte Staaten), eine Delaware Korporation (Vereinigte Staaten), zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Online-Werbung und Online Gaming.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2018 weggefallen.

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