Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Thermo Fisher Scientific Inc.; Roper Technologies, Inc.
BWB/Z-4011
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Thermo Fisher Scientific Inc. (USA) beabsichtigt den Erwerb des Geschäftsbereichs elektronenmikroskopische Peripheriegeräte von Roper Technologies, Inc. (USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft elektronenmikroskopische Peripheriegeräte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2018 weggefallen.