Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kärntner Beteiligungsverwaltung; Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee; Lilihill Capital Beteiligung GmbH; Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung - BWB/Z-4008 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kärntner Beteiligungsverwaltung; Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee; Lilihill Capital Beteiligung GmbH; Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

BWB/Z-4008

12.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigte Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens iSd § 7 Abs 2 KartG durch Kärntner Beteiligungsverwaltung, Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee sowie Lilihill Capital Beteiligung GmbH durch Erwerb eines Anteils von 74,9% an der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung durch Lilihill Capital Beteiligung GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Betrieb von Verkehrsflughäfen.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2018 weggefallen.

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