Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Comm-Unity GmbH; Gemsoft Pelzer & Szep GmbH; Kommunal- und Unternehmensberatung Ges.m.b.H.; STED EDV-Dienste Betriebsgesellschaft mbH; STS EDV Vertriebs GmbH - BWB/Z-4006 | Bundeswettbewerbsbehörde

Comm-Unity GmbH; Gemsoft Pelzer & Szep GmbH; Kommunal- und Unternehmensberatung Ges.m.b.H.; STED EDV-Dienste Betriebsgesellschaft mbH; STS EDV Vertriebs GmbH

BWB/Z-4006

12.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zusammenführung des Betriebs der Gemsoft Pelzer & Szep GmbH (Österreich) und der Kommunal- und Unternehmensberatung Ges.m.b.H. (Österreich) sowie des Teilbetriebes Gemeindebetrieb der STED EDV-Dienste Betriebsgesellschaft mbH (Österreich) und der STS EDV Vertriebs GmbH (Österreich) durch Einbringung in die Comm-Unity GmbH (Österreich).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Leistungen für regionale und lokale staatliche Einrichtungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2018 weggefallen.

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