Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CL Austria RE S.à r.l.; BBBMZ Immobilienanlage GmbH - BWB/Z-4005 | Bundeswettbewerbsbehörde

CL Austria RE S.à r.l.; BBBMZ Immobilienanlage GmbH

BWB/Z-4005

11.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CL Austria RE S.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigt, 50,1% der Anteile an der BBBMZ Immobilienanlage GmbH (Wien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2018 weggefallen.

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