Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GBA Holding GmbH; Hygienicum Institut für Mikrobiologie und Hygiene-Consulting GmbH
BWB/Z-4003
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GBA Holding GmbH (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt, indirekt mehr als 75% der Anteile und alleinige Kontrolle über Hygienicum Institut für Mikrobiologie und Hygiene-Consulting GmbH (Graz, Österreich) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Beratungs- und Laboranalysedienstleistungen sowie Schädlingsbekämpfung und -kontrolle.
S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2018 weggefallen.