Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ORPEA S.A.; Stadtgemeinde Knittelfeld Wegwarte Seniorenpflege - Betriebs-KG - BWB/Z-4001 | Bundeswettbewerbsbehörde

ORPEA S.A.; Stadtgemeinde Knittelfeld Wegwarte Seniorenpflege - Betriebs-KG

BWB/Z-4001

10.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ORPEA S.A. (Puteaux Cedex, Frankreich) beabsichtigt, indirekt über die SeneCura Sozialzentrum Knittelfeld - Haus Wegwarte GmbH (Knittelfeld, Österreich) 100% der Anteile an der Stadtgemeinde Knittelfeld Wegwarte Seniorenpflege - Betriebs-KG (Knittelfeld, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft ausschließlich den Sektor Alten- und Pflegeheime.

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2018 weggefallen.

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