Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIA S.p.A.; First Data Slovakia, s.г.o.; First Data Hellas Processing Services and Holdings S.A. - BWB/Z-4000 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIA S.p.A.; First Data Slovakia, s.г.o.; First Data Hellas Processing Services and Holdings S.A.

BWB/Z-4000

09.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SIA S.p.A. (Italien) beabsichtigt den Erwerb der alleinigen Kontrolle über First Data Slovakia, s.г.o. (Slowakei) und First Data Hellas Processing Services and Holdings S.A. (Griechenland) durch Kauf aller Anteile an First Data Slovakia, s.r.o. und des gesamten ausgegebenen Aktienkapitals von First Data Hellas Processing Services and Holdings S.A.. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Dienstleistungen im Finanzbereich.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2018 weggefallen.

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