Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HarbourVest Partners, LLC; Lauderdale GmbH & Co KG - BWB/Z-3999 | Bundeswettbewerbsbehörde

HarbourVest Partners, LLC; Lauderdale GmbH & Co KG

BWB/Z-3999

06.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von HarbourVest Partners, LLC (Vereinigte Staaten) verwaltete und beratene Investitionsvehikel beabsichtigen, in Lauderdale GmbH & Co KG (Deutschland) zu investieren und eine nicht-kontrollierende Beteiligung von bis zu 99,25% der Kommanditanteile von Deutsche Telekom Venture Funds GmbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unternehmensanwendungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.08.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht