Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equistone VI FPCI; International Logistic Group S.à.r.l. - BWB/Z-3996 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equistone VI FPCI; International Logistic Group S.à.r.l.

BWB/Z-3996

05.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Equistone VI FPCI, Centre d'affaires Paris-Trocadéro, 112 avenue Kléber, 75116 Paris, Frankreich beabsichtigt, die Mehrheit der Kapitalanteile und Stimmrechte an und damit die alleinige Kontrolle über International Logistic Group S.à.r.l., 22 rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Straßenfrachtverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2018 weggefallen.

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