Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zinkpower International GmbH; OTS-GmbH. Oberflächentechnik Sinabelkirchen - BWB/Z-3994 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zinkpower International GmbH; OTS-GmbH. Oberflächentechnik Sinabelkirchen

BWB/Z-3994

03.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zinkpower International GmbH mit Sitz in A-2345 Brunn am Gebirge (FN 491811 b) beabsichtigt, 100% des Stammkapitals der OTS- GmbH, Oberflächentechnik Sinabelkirchen mit Sitz in A-8261 Sinabelkirchen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Korrosionsschutz.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2018 weggefallen.

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