Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S&T AG; Exceet Group SE - BWB/Z-3992 | Bundeswettbewerbsbehörde

S&T AG; Exceet Group SE

BWB/Z-3992

02.07.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

S&T AG (Linz, Österreich) beabsichtigt den Erwerb der Exceet Group SE (Luxemburg). Beide Gesellschaften sind im Bereich der Entwicklung und Produktion von Embedded Systemen tätig. In geografischer Hinsicht werden diese Lösungen an Kunden in Österreich, Deutschland und der Schweiz bzw. in geringerem Ausmaß an Kunden weltweit vertrieben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2018 weggefallen.

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