Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bundesrepublik Deutschland; Toll Collect GmbH
BWB/Z-3990
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, sämtliche Anteile an der Toll Collect GmbH (Berlin, Deutschland) zu erwerben und diese während eines Übergangszeitraums zu halten. Das Fusionsvorhaben betrifft den Bereich IT / Verkehr.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2018 weggefallen.