Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Miba Aktiengesellschaft; Zollern GmbH & Co. KG - BWB/Z-3989 | Bundeswettbewerbsbehörde

Miba Aktiengesellschaft; Zollern GmbH & Co. KG

BWB/Z-3989

29.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Miba Aktiengesellschaft (Laakirchen, Österreich) und Zollern GmbH & Co. KG (Sigmaringen, Deutschland) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in den Bereichen Gleitlagerprodukte und industrielle Maschinenlager.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht