Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austro Holding GmbH; grosso holding Gesellschaft mbH; Gaulhofer Industrie-Holding GmbH - BWB/Z-3987 | Bundeswettbewerbsbehörde

Austro Holding GmbH; grosso holding Gesellschaft mbH; Gaulhofer Industrie-Holding GmbH

BWB/Z-3987

29.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Austro Holding GmbH und grosso holding Gesellschaft mbH (beide mit Sitz in Wien) beabsichtigen, weitere 12,057% (Austro Holding GmbH) bzw. 18,95% (grosso holding Gesellschaft mbH) der Anteile an der Gaulhofer Industrie-Holding GmbH sowie gemeinsame Kontrolle über Gaulhofer Industrie-Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften zu erwerben. Nach Durchführung der Transaktion wäre die Austro Holding GmbH mit ca. 50% und die grosso holding Gesellschaft mbH mit ca. 32,75% an der Gaulhofer Industrie-Holding GmbH beteiligt.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Fenstern und Türen sowie von Sonnen- und Insektenschutzsystemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.07.2018 weggefallen.

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