Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Yageo Corporation; Pulse Electronics Corporation - BWB/Z-3986 | Bundeswettbewerbsbehörde

Yageo Corporation; Pulse Electronics Corporation

BWB/Z-3986

28.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Yageo Corporation (Taiwan) beabsichtigt, 100% der Anteile an Pulse Electronics Corporation (USA) zu erwerben. Die Parteien sind in der Herstellung von verschiedenen elektronischen Bauteilen tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2018 weggefallen.

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