Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Westinghouse Air Brake Technologies Corporation; General Electric Company - BWB/Z-3983 | Bundeswettbewerbsbehörde

Westinghouse Air Brake Technologies Corporation; General Electric Company

BWB/Z-3983

25.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb des Transportgeschäfts von General Electric Company (USA) durch Westinghouse Air Brake Technologies Corporation (USA) mittels eines kombinierten Anteils- und Vermögenserwerbs.

Westinghouse Air Brake Technologies Corporation ist eine an der New Yorker Börse notierte Gesellschaft, die Eisenbahnausrüstung herstellt und Dienstleistungen im Eisenbahnbereich erbringt.

GE Transportation ist ein Geschäftsbereich von General Electric Company, einer an der New Yorker Börse notierten Gesellschaft, die Ausrüstungen, Dienstleistungen und digitale Lösungen für die Schienenverkehrs-, Bergbau-, Energie- und Bohrindustrie liefert.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2018 weggefallen.

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