Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lenzing Aktiengesellschaft; Duratex S.A. - BWB/Z-3980 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lenzing Aktiengesellschaft; Duratex S.A.

BWB/Z-3980

25.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lenzing Aktiengesellschaft (Österreich) beabsichtigt, gemeinsam mit Duratex S.A. (Brasilien) eine Gesellschaft zu gründen, die eine Zellstofffabrik in Minas Gerais (Brasilien) errichten und betreiben wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Beschaffung von Holz und die Herstellung von Zellstoff.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2018 weggefallen.

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