Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Discovery Communications, LLC; ProSiеbenSat.1 Media SE; 7TV Joint Venture GmbH
BWB/Z-3977
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Discovery Communications, LLC (Großbritannien) und ProSiеbenSat.1 Media SE (Deutschland) beabsichtigen, bestehende eigenständige Geschaftsbereiche an 7TV Joint Venture GmbH (Deutschland) zu transferieren. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Medien.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Fristverlängerung
Die Anmelderin hat am 17.07.2018, zugestellt am 17.07.2018, gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen, somit endet sie am 03.08.2018.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.07.2018 weggefallen.