Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BUWOG AG; MARINA TOWER Holding GmbH; MARINA CITY Entwicklungs GmbH - BWB/Z-3975 | Bundeswettbewerbsbehörde

BUWOG AG; MARINA TOWER Holding GmbH; MARINA CITY Entwicklungs GmbH

BWB/Z-3975

21.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 51% der Anteile an MARINA TOWER Holding GmbH und 50% der Anteile an MARINA CITY Entwicklungs GmbH durch BUWOG AG, alle mit Sitz in Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht