Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pamoja Acquisition B.V.; Elcee Group B.V. - BWB/Z-3974 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pamoja Acquisition B.V.; Elcee Group B.V.

BWB/Z-3974

21.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Pamoja Acquisition B.V. mit dem Sitz in Utrecht, Niederlande, und der Geschäftsanschrift Herculesplein 104, 3584 AA Utrecht, Niederlande, beabsichtigt, sämtliche Anteile an Elcee Group B.V., mit dem Sitz in Dordrecht, und der Geschäftsanschrift Kamerlingh Onnesweg 28, 3316 GL Dordrecht, Niederlande, und deren Tochtergesellschaften, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Industrieteilen und Bauteilen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2018 weggefallen.

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