Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Circle Media Group B.V.; Cameron France Holding S.A.S. - BWB/Z-3972 | Bundeswettbewerbsbehörde

Circle Media Group B.V.; Cameron France Holding S.A.S.

BWB/Z-3972

19.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Circle Media Group B.V., Niederlande, beabsichtigt (direkt und indirekt), die gesamten Anteile und damit alleinige Kontrolle über Cameron France Holding S.A.S, eine Druckunternehmensgruppe mit Sitz in Frankreich, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Druckdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.07.2018 weggefallen.

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