Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; VERBUND AG; Gemeinschaftskraftwerk Inn GmbH - BWB/Z-3970 | Bundeswettbewerbsbehörde

TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG; VERBUND AG; Gemeinschaftskraftwerk Inn GmbH

BWB/Z-3970

18.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Übertragung des 10%-Anteils der VERBUND AG an der Gemeinschaftskraftwerk Inn GmbH an die TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG und die Einräumung gewisser Zusatzrechte an die Engadinger Kraftwerke AG über die Gemeinschaftskraftwerk Inn GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Stromerzeugung und den Stromgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2018 weggefallen.

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