Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen KMU Beteiligungs AG; AVV Investment GmbH; SYN TRAC GmbH - BWB/Z-3968 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen KMU Beteiligungs AG; AVV Investment GmbH; SYN TRAC GmbH

BWB/Z-3968

14.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer Beteiligung von je 26% an der sowie jeweils (negative) Kontrolle über die SYN TRAC GmbH (4822 Bad Goisern am Hallstättersee) durch Raiffeisen KMU Beteiligungs AG (4020 Linz) sowie AVV Investment GmbH (4910 Ried im Innkreis).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Land- und Baumaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht