Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Culligan Wassertechnik GmbH; Aqua Vital Holding GmbH
BWB/Z-3967
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Culligan Wassertechnik GmbH (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Aqua Vital Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Trinkwasserlösungen.
Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2018 weggefallen.