Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Worldline S.A.; SIX Group AG
BWB/Z-3966
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Worldline S.A. (Frankreich), eine Tochtergesellschaft der Atos Group, beabsichtigt, alle Anteile und Stimmrechte an Unternehmen, die den Geschäftsbereich SIX Payment Services bilden, von SIX Group AG zu erwerben. Als Gegenleistung wird SIX Group AG eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von rund 27% an Worldline erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Zahlungsdienste.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2018 weggefallen.