Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IMMOFINANZ AG; S IMMO AG - BWB/Z-3965 | Bundeswettbewerbsbehörde

IMMOFINANZ AG; S IMMO AG

BWB/Z-3965

13.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IMMOFINANZ AG beabsichtigt den Erwerb von rund 29% der Aktien an, und damit einhergehend (faktischer) alleiniger Kontrolle über, S IMMO AG. Nach Erwerb der Kontrolle an S IMMO AG hat IMMOFINANZ AG für die Zwecke der Fusionskontrolle auch alleinige (faktische) Kontrolle über CA Immobilien Anlagen AG.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2018 weggefallen.

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