Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

КАР Beteiligungs-AG; Heiche-Gruppe - BWB/Z-3964 | Bundeswettbewerbsbehörde

КАР Beteiligungs-AG; Heiche-Gruppe

BWB/Z-3964

12.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über insgesamt 12 Gesellschaften der Heiche-Gruppe, Deutschland durch die КАР Beteiligungs-AG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Oberflächenveredelung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.07.2018 weggefallen.

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