Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gemaco Holdings NV; Supremia International Ltd. - BWB/Z-3958 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gemaco Holdings NV; Supremia International Ltd.

BWB/Z-3958

08.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gemaco Holdings NV (Belgien) beabsichtigt, 100% der Anteile an Supremia International Ltd. (UK) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Marketing und Kommunikation.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2018 weggefallen.

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