Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intermediate Capital Group, plc.; Suanfarma, S.A. - BWB/Z-3957 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intermediate Capital Group, plc.; Suanfarma, S.A.

BWB/Z-3957

06.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Intermediate Capital Group, plc. (UK) beabsichtigt, indirekt über eine Zweckgesellschaft die alleinige Kontrolle über Suanfarma, S.A. (Spanien) zu erwerben. ANCES Muebles e Inmuebles, S.L. (Spanien), einer der Verkäufer, wird dabei das Nominierungsrecht für mindestens 25% der Mitglieder der Geschäftsführung von Suanfarma S.A. behalten.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pharmazeutische Wirkstoffe, Nahrungsergänzungsmittel sowie Entwicklungs- und Forschungsdienstleistungen für die pharmazeutische und chemische Industrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2018 weggefallen.

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