Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mitsubishi Heavy Industries Thermal Systems, Ltd.; Heifo Refer GmbH - BWB/Z-3956 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mitsubishi Heavy Industries Thermal Systems, Ltd.; Heifo Refer GmbH

BWB/Z-3956

06.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mitsubishi Heavy Industries Thermal Systems, Ltd., 16-5 Konan 2-chome, Minato-ku, 108-8215 Tokio, Japan beabsichtigt, 60% der Anteile und somit alleinige Kontrolle über die demnächst zu gründende Heifo Refer GmbH, Hannoversche Straße 49, 49084 Osnabrück, Deutschland, zu erwerben.

Heifo Refer GmbH wird das Vertriebsgeschäft für von der übernehmenden Gesellschaft konzipierte und produzierte Transportkühlgeräte für Fahrzeuge betreiben; das Vertriebsgeschäft wird derzeit von der HEIFO Rüterbories GmbH & Co. KG, Hannoversche Straße 49, 49084 Osnabrück, Deutschland, betrieben.
 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.07.2018 weggefallen.

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