Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mettler-Toledo GmbH; Mettler-Toledo Gesellschaft m.b.H.; Labor für Meßtechnik Dr. Hans Stabinger GmbH - BWB/Z-3955 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mettler-Toledo GmbH; Mettler-Toledo Gesellschaft m.b.H.; Labor für Meßtechnik Dr. Hans Stabinger GmbH

BWB/Z-3955

05.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mettler-Toledo GmbH mit Sitz in Greifensee, Schweiz und Mettler-Toledo Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien beabsichtigen, einen Teilbetrieb von Labor für Meßtechnik Dr. Hans Stabinger GmbH mit Sitz in Graz zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Geräten für die Dichte-, Brechzahl- und Viskositätsmessung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.07.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.07.2018 weggefallen.

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