Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ningbo Jihong Investment Co., Ltd.; GRAMMER Aktiengesellschaft - BWB/Z-3954 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ningbo Jihong Investment Co., Ltd.; GRAMMER Aktiengesellschaft

BWB/Z-3954

04.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.06.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ningbo Jihong Investment Co., Ltd., No.17 Yingluohe Road, Daqi, Beilun District, Ningbo City, Zhejiang Province, China, ("Jihong") beabsichtigt, mehr als 50% der Aktien und Stimmrechte an der GRAMMER Aktiengesellschaft, Georg-Grammer-Straße 2, 92224 Amberg, Deutschland, im Wege eines von Jihongs Tochtergesellschaft Jiye Auto Parts GmbH, Steigweg 24, 97318 Kitzingen, Deutschland, zu legenden öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Kopfstützen, Kopfstützenbügel und Armlehnen für PKW.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2018 weggefallen.

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