Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; e-tec electronic GmbH
BWB/Z-3953
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mittelbarer Erwerb von 43% an der e-tec electronic GmbH durch die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, Produktion und den Handel von und mit Elektronikprodukten und Computern sowie Komponenten, Systemen und Software der Computer- und Telekommunikationsbranche sowie Planung und Realisierung von Computernetzwerken sowie Service und Reparatur dieser Produkte.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2018 weggefallen.