Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intersnack International B.V.; KP Snacks Limited; Thunderball Bidco Limited - BWB/Z-3952 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intersnack International B.V.; KP Snacks Limited; Thunderball Bidco Limited

BWB/Z-3952

01.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KP Snacks Limited (Großbritannien), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der lntersnack International B.V., beabsichtigt sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Thunderball Bidco Limited (Großbritannien), zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich salzige Snacks.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2018 weggefallen.

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