Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft; Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG - BWB/Z-3950 | Bundeswettbewerbsbehörde

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft; Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG

BWB/Z-3950

01.06.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Aktien und Stimmrechte an sowie alleiniger Kontrolle über Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG, Deutschland, durch Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Deutschland. Betroffener Geschäftszweig: Versicherungsvertrieb.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.06.2018 weggefallen.

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