Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft; Critical Holding S.A. - BWB/Z-3949 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft; Critical Holding S.A.

BWB/Z-3949

30.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft (München, Deutschland) und Critical Holding S.A. (Coimbra, Portugal) beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2018 weggefallen.

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