Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bain Capital Europe Fund IV, L.P.; Gruppo Cordenons S.p.A. - BWB/Z-3948 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bain Capital Europe Fund IV, L.P.; Gruppo Cordenons S.p.A.

BWB/Z-3948

29.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bain Capital Europe Fund IV, L.P., ein von Bain Capital Investors LLC (Vereinigte Staaten) verwalteter Fonds, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Gruppo Cordenons S.p.A. (Italien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Papier.

Betroffener Geschäftszweig:

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2018 weggefallen.

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