Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Smurfit International B.V.; Reparenco Holding B.V. - BWB/Z-3945 | Bundeswettbewerbsbehörde

Smurfit International B.V.; Reparenco Holding B.V.

BWB/Z-3945

28.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Smurfit International B.V. (Niederlande), eine indirekte 100% Tochtergesellschaft von Smurfit Kappa Group plc (Irland), beabsichtigt, alle Anteile und somit alleinige Kontrolle über die Reparenco Holding B.V. (Niederlande) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die papierbasierte Verpackungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2018 weggefallen.

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