Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GSO Capital Partners LP; Concordia International Corp. - BWB/Z-3943 | Bundeswettbewerbsbehörde

GSO Capital Partners LP; Concordia International Corp.

BWB/Z-3943

25.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GSO Capital Partners LP (New York, USA) beabsichtigt, insgesamt ca. 35,8% (abhängig von einer Verwässerung aufgrund des Management Incentive Plans) der Aktien an Concordia International Corp. (Oakville, Kanada) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Arzneimittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2018 weggefallen.

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