Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Chip Bidco Limited; Corin Orthopaedics Holdings Limited
BWB/Z-3941
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Chip Bidco Limited (UK) beabsichtigt den Erwerb von mehr als 50% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Corin Orthopaedics Holdings Limited (UK). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Endoprothetik.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.06.2018 weggefallen.