Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Broadview Industries AG; Westag & Getalit Aktiengesellschaft
BWB/Z-3939
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von (mindestens) 75,5% der Stammaktien und Stimmrechte an und alleiniger Kontrolle über Westag & Getalit Aktiengesellschaft (Deutschland) durch die Broadview Industries AG (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft dekorative Schichtstoffplatten.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2018 weggefallen.