Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Let's Print Holding AG; NP Druck Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-3933 | Bundeswettbewerbsbehörde

Let's Print Holding AG; NP Druck Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-3933

18.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an NP Druck Gesellschaft m.b.H. (St. Pölten, Österreich) durch Let's Print Holding AG (Neudörfl an der Leitha, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Illustrationsdruck.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2018 weggefallen.

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