Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Outokumpu Stainless AB; Fagersta Stainless AB - BWB/Z-3932 | Bundeswettbewerbsbehörde

Outokumpu Stainless AB; Fagersta Stainless AB

BWB/Z-3932

17.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Durch den Erwerb weiterer 50% der Anteile an Fagersta Stainless AB, Schweden, beabsichtigt Outokumpu Stainless AB, Schweden, ihren Anteilsbesitz an dem Zielunternehmen auf 100% zu erhöhen und dadurch alleinige Kontrolle zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Walzdraht aus Edelstahl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2018 weggefallen.

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