Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Færch Plast SAS; C.G.L. Pack Service SAS - BWB/Z-3929 | Bundeswettbewerbsbehörde

Færch Plast SAS; C.G.L. Pack Service SAS

BWB/Z-3929

16.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Færch Plast SAS (Frankreich), eine indirekte Tochtergesellschaft von Faerch Plast Group A/S (Dänemark), beabsichtigt, alle Anteile und die alleinige Kontrolle über C.G.L. Pack Service SAS (Frankreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Lebensmittelverpackungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2018 weggefallen.

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