Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ArcelorMittal Spain Holding S.L.; FRANKSTAHL Technology GmbH
BWB/Z-3924
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ArcelorMittal Spain Holding S.L. (28021 Madrid, Spanien) und FRANKSTAHL Technology GmbH (2353 Guntramsdorf, Österreich) beabsichtigen die Neugründung eines Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmens mit dem Firmennamen "THESTEELPRINTERS SL" nach spanischem Recht mit Sitz in Spanien und mit Geschäftsadresse in Asturien, Spanien. Das Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen wird unter gemeinsamer Kontrolle der ArcelorMittal Spain Holding S.L. und der FRANKSTAHL Technology GmbH stehen.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Design, Produktion und Vertrieb von Stahlersatzteilen für Industrieausrüstungen für die Metall- und Stahlindustrie und andere Industriezweige, die durch Einsatz von 3D Druck / Additive Fertigung Technologie hergestellt werden.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2018 weggefallen.