Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Continental Aktiengesellschaft; OSRAM CONTINENTAL GmbH - BWB/Z-3923 | Bundeswettbewerbsbehörde

Continental Aktiengesellschaft; OSRAM CONTINENTAL GmbH

BWB/Z-3923

14.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Anteils von 50% an OSRAM CONTINENTAL GmbH (München, Deutschland) durch Continental Aktiengesellschaft (Hannover, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Lichtlösungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2018 weggefallen.

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