Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bartenstein Holding GmbH; KNAPP AG - BWB/Z-3920 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bartenstein Holding GmbH; KNAPP AG

BWB/Z-3920

14.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bartenstein Holding GmbH, 8502 Lannach, beabsichtigt bis zu 30%, jedenfalls aber 26%, der Aktien an der KNAPP AG, 8075 Hart bei Graz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Entwickeln und Anbieten von Gesamtlösungen für Logistikzentren zum Materialumschlag.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2018 weggefallen.

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