Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saudi Basic Industries Corporation; Clariant AG - BWB/Z-3918 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saudi Basic Industries Corporation; Clariant AG

BWB/Z-3918

09.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saudi Basic Industries Corporation (Riyadh, Saudi Arabien) beabsichtigt, indirekt 24,99% der Anteile an Clariant AG (Muttenz, Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.06.2018 weggefallen.

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