Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intermediate Capital Group plc; Linear Holding S.r.l. - BWB/Z-3914 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intermediate Capital Group plc; Linear Holding S.r.l.

BWB/Z-3914

07.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Intermediate Capital Group plc, Juxon House, 100 St. Paul's Churchyard, London, EC4M 8BU, Großbritannien beabsichtigt den Erwerb von (nahezu) 100% der Anteile an Linear Holding S.r.l. (Mailand, Italien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Produktion und Vertrieb von Lagern/Rotationstechnikprodukten sowie Produkte der Linearführungstechnik für industrielle Verwendungszwecke.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2018 weggefallen.

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